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Startseite›Themenbereiche›Religion›Die Rehabilitierung der Kölner „Hexen“
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Hexenprozesse

Die Rehabilitierung der Kölner „Hexen“

Am 13. Februar 2012 verurteilte ein Ausschuß des Kölner Stadtrats die Hexenprozesse in Köln vor knapp 400 Jahren. Hartmut Hegeler, evangelischer Pfarrer, hatte die Rehabilitierung aller in Köln hingerichteten Hexen sowie der bekannten Postmeisterin Katharina Henot (ca. 1570–1627) gefordert. Er dankte dem Ausschuß für die posthume „Wiedergutmachung“ und sagte: „Ich bin glücklich, ich bin richtig froh, […] es ist unsere moralische Pflicht, daß wir für das Schicksal von Menschen eintreten, die unschuldig verfolgt wurden.“ (1) Was bringt nun diese Rehabilitierung, zu der das Erzbistum Köln bisher noch keine Aussage wagt?

38 Todesurteile wegen Hexerei in Köln

In den Jahren 1626 bis 1630 kam es zu einem Höhepunkt der Verfolgung, unter anderem als die Klarissin Sophia Agnes von Langenberg inhaftiert und gefoltert wurde. Sie ist zunächst – nach Wikipedia – als „lebende Heilige“ verehrt worden. Als jedoch eine andere Nonne – auf Sophias Fürbitte hin – von einem schmerzhaften Beinleiden geheilt wurde, ging es zunächst darum, ob diese Heilung nach kirchlichem Recht als „Wunder“ anerkannt werden konnte oder nicht. Klarheit darüber sollte durch ein entsprechendes Foltern erzielt werden. Unter der Folter versuchte Sophia den Verdacht eines teuflischen Einflusses von sich abzulenken und auf die Kölner Postmeisterin Katharina Henot zu werfen. Daraufhin wurde auch die Patrizierwitwe Henot inhaftiert und gefoltert. Diese war jedoch zu keiner Aussage bereit, die in der Regel notwendig ist, um ein „gültiges Urteil“ zu fällen. In der Folge sind beide erdrosselt worden. Als Gnade begrub man die Klarissin, verbrannte jedoch Katharina Henot. Eine Welle von Verfolgungen wurde nun ausgelöst, die in Köln erst in den 30er Jahren des 17. Jahrhunderts abebbte, um dann andere Landesteile heimzusuchen.


Ist das Vergangene nur Geschichte?

Was sind 400 Jahre, was sind 2000 Jahre? Weder die Hexenverbrennungen noch der Mord am Gottessohn sind verjährt! Letzterer wird bekanntlich als notwendiges Sühneopfer gegenüber der Menschheit verklärt. Eine moralische Verjährung gibt es nicht, zumal wir Menschen wieder und wieder inkarniert werden und damit die Chance erhalten, das wiedergutzumachen, was wir gefehlt haben. So ist es durchaus nicht abwegig, wenn jemand hier und heute eine Untat brandmarkt, an der er vielleicht einst selbst beteiligt war.

Wie schwer tun sich manche Völker, Massenmorde oder Pogrome zuzugeben, die mitunter weit zurückreichen, und doch führt kein Weg daran vorbei, die moralische Verantwortung für das Geschehene zu übernehmen, auch wenn in dem einen oder anderen Fall eine materielle Verpflichtung daraus erwachsen sollte. Sie wäre das kleinste Übel, denn viel schlimmer noch sind die zunächst unsichtbaren Folgen einer unaufhaltsamen höheren Vergeltung, denn das Gesetz von Saat und Ernte läßt sich nicht umgehen. Die Rückwirkungen bleiben nur scheinbar aus, denn sie geschehen nicht hier und jetzt, sondern zu einem Zeitpunkt, da es am wenigsten erwartet wird.


Die unsichtbaren Aufzeichnungen der Zeit – ihre mögliche Gegenwart

Die Geschichte ist nicht bloß zurückliegende Geschichte, denn die Zeit hat nichts vergessen, weder Gutes noch Schlechtes. Darauf weist Abd-ru-shin in seinem Werk „Im Lichte der Wahrheit“ hin: Nichts ging in der Zeit verloren, „alles hat sie aufbewahrt“. So können wir aus der Fülle ihrer Aufzeichnungen schöpfen, auch das, was völlig vergessen scheint!

Von den „Aufzeichnungen“ sind die Archivalien und die archäologischen Objekte nur die sichtbare Spitze des Eisberges. Doch auch das Unsichtbare, das unterhalb der Linie unserer Zeit liegt, ist vorhanden. Es kann jetzt schon intuitiv geahnt werden, doch es wird wohl einst stärker wieder in die sichtbare Sphäre hineinwachsen. Ich meine damit weniger die immer wieder überraschenden archäologischen Funde als vielmehr die Folgen vieler Umwälzungen, die auf der Erde noch zu erwarten sind.

 

Literaturhinweis:

(1) Siehe: http://www.3sat.de/print/?url=/kulturzeit/news/160483/index.html

 

 


38 Todesurteile wegen Hexerei in Köln

In den Jahren 1626 bis 1630 kam es zu einem Höhepunkt der Verfolgung, unter anderem als die Klarissin Sophia Agnes von Langenberg inhaftiert und gefoltert wurde. Sie ist zunächst – nach Wikipedia – als „lebende Heilige“ verehrt worden. Als jedoch eine andere Nonne – auf Sophias Fürbitte hin – von einem schmerzhaften Beinleiden geheilt wurde, ging es zunächst darum, ob diese Heilung nach kirchlichem Recht als „Wunder“ anerkannt werden konnte oder nicht. Klarheit darüber sollte durch ein entsprechendes Foltern erzielt werden. Unter der Folter versuchte Sophia den Verdacht eines teuflischen Einflusses von sich abzulenken und auf die Kölner Postmeisterin Katharina Henot zu werfen. Daraufhin wurde auch die Patrizierwitwe Henot inhaftiert und gefoltert. Diese war jedoch zu keiner Aussage bereit, die in der Regel notwendig ist, um ein „gültiges Urteil“ zu fällen. In der Folge sind beide erdrosselt worden. Als Gnade begrub man die Klarissin, verbrannte jedoch Katharina Henot. Eine Welle von Verfolgungen wurde nun ausgelöst, die in Köln erst in den 30er Jahren des 17. Jahrhunderts abebbte, um dann andere Landesteile heimzusuchen.


Ist das Vergangene nur Geschichte?

Was sind 400 Jahre, was sind 2000 Jahre? Weder die Hexenverbrennungen noch der Mord am Gottessohn sind verjährt! Letzterer wird bekanntlich als notwendiges Sühneopfer gegenüber der Menschheit verklärt. Eine moralische Verjährung gibt es nicht, zumal wir Menschen wieder und wieder inkarniert werden und damit die Chance erhalten, das wiedergutzumachen, was wir gefehlt haben. So ist es durchaus nicht abwegig, wenn jemand hier und heute eine Untat brandmarkt, an der er vielleicht einst selbst beteiligt war.

Wie schwer tun sich manche Völker, Massenmorde oder Pogrome zuzugeben, die mitunter weit zurückreichen, und doch führt kein Weg daran vorbei, die moralische Verantwortung für das Geschehene zu übernehmen, auch wenn in dem einen oder anderen Fall eine materielle Verpflichtung daraus erwachsen sollte. Sie wäre das kleinste Übel, denn viel schlimmer noch sind die zunächst unsichtbaren Folgen einer unaufhaltsamen höheren Vergeltung, denn das Gesetz von Saat und Ernte läßt sich nicht umgehen. Die Rückwirkungen bleiben nur scheinbar aus, denn sie geschehen nicht hier und jetzt, sondern zu einem Zeitpunkt, da es am wenigsten erwartet wird.


Die unsichtbaren Aufzeichnungen der Zeit – ihre mögliche Gegenwart

Die Geschichte ist nicht bloß zurückliegende Geschichte, denn die Zeit hat nichts vergessen, weder Gutes noch Schlechtes. Darauf weist Abd-ru-shin in seinem Werk „Im Lichte der Wahrheit“ hin: Nichts ging in der Zeit verloren, „alles hat sie aufbewahrt“. So können wir aus der Fülle ihrer Aufzeichnungen schöpfen, auch das, was völlig vergessen scheint!

Von den „Aufzeichnungen“ sind die Archivalien und die archäologischen Objekte nur die sichtbare Spitze des Eisberges. Doch auch das Unsichtbare, das unterhalb der Linie unserer Zeit liegt, ist vorhanden. Es kann jetzt schon intuitiv geahnt werden, doch es wird wohl einst stärker wieder in die sichtbare Sphäre hineinwachsen. Ich meine damit weniger die immer wieder überraschenden archäologischen Funde als vielmehr die Folgen vieler Umwälzungen, die auf der Erde noch zu erwarten sind.

 

Literaturhinweis:

(1) Siehe: http://www.3sat.de/print/?url=/kulturzeit/news/160483/index.html

 

 



Autor: Dr. Christian Baur

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› Kölner Stadtrat verurteilt Hexenprozesse - News vom Montag, 13.02.201

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