Transplantationsgesetz
„Postmortale Organentnahmen sind unzulässig!“
Die kritische Bestandsaufnahme eines Mediziners zum Transplantationsgesetz
Die Arbeit von Dr. Christoph von Winterfeldt ist unter dem Titel „Eine Bestandsaufnahme des Novellierungsbedarfs zum Transplantationsgesetz“ in gebundener Form im Handel (z. B. über „Amazon“) erhältlich.Mit einer bemerkenswert kritischen Stellungnahme zum Transplantationsgesetz läßt der Augsburger Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. med. Christoph von Winterfeldt, aufhorchen. Im Rahmen einer „Masterarbeit“ zur Erlangung des Grades LL.M. im Studiengang „Medizinrecht“ (Dresden International University) kommt er unter anderem zu den folgenden Schlüssen:
• Voraussetzung für Organtransplantationen ist, daß der „Hirntod“ des Menschen als Todeszeitpunkt fixiert ist. Doch in der Festlegung des Hirntodes ging es „letztlich um Pragmatismus, dem der Aufrechterhaltung von Organtransplantationen“.
• Die Festlegung des Todeszeitpunktes des Menschen baut auf einer Hypothese auf, „die einem wissenschaftlichen Nachweis nicht zugänglich ist, und mit den Mitteln der anerkannten Wissenschaft läßt sich die Grenze des Verborgenen eben nicht zugänglich machen“.
• Juristisch wäre jedoch – im Hinblick auf das Transplantationsgesetz – „ein echter Beweis, daß der Tod eingetreten ist“, von Interesse. Diese Gewißheit „liegt aber gerade im Fall der postmortalen Organentnahme nicht vor, so daß folgernd im Ergebnis festzustellen ist, daß postmortale Organentnahmen unzulässig sind.“
Die Arbeit Dr. Winterfeldts enthält auch viele richtungweisende Gedanken zum Leben des Menschen sowie zum Sterbeprozeß, und er scheut sich nicht, in seine Betrachtungen Gegebenheiten miteinzubeziehen, die materialistisch geprägten Weltauffassungen üblicherweise „ein Dorn im Auge“ sind.
Ein Abschnitt seiner Arbeit befaßt sich mit Nahtoderfahrungen, wobei unter anderem folgender Bericht (hier auszugsweise) zitiert wird, der eine an einer Überdosis Rauschgift verstorbene junge Frau betrifft:
„In diesem schrecklichen Zustand bin ich gestorben. Meinen irdischen Körper war ich also los. Ich hatte ihn verbraucht, vollständig zerrüttet. Dann sezierte man ihn – nach meinem Tod, doch ich lebte ja noch! So wollte ich meinen Körper wieder haben. Man hantierte an mir herum, und nach einer Weile spürte ich, daß man mich in Stücke schnitt (sezierte). Ich schrie und wehrte mich, denn ich wollte meinen Körper wieder haben, um mein verzehrendes Verlangen stillen zu können. Ich brannte vor Begierde! Man zerschnitt jeden Nerv; man untersuchte mein Herz, den ganzen Körper von der Schulter herab bis zum Bein – immerzu ging es pick, pick, pick!“
In der Folge schreibt Dr. von Winterfeldt: „Selbst wenn man einigen dieser Berichte keinen Glauben schenken will, weil sie ihrerseits keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind, der den derzeit anerkannten wissenschaftlichen Methoden standhielte, so bleibt es jedoch dabei, daß es ebenfalls keinen anerkannten Beweis der Unrichtigkeit dieser Schilderungen geben wird. Steinpach [Anm.: Dr. Richard Steinpach, „Irrwege“, Verlag der Stiftung Gralsbotschaft, 1994] führt in diesem Zusammenhang aus, wollte man den Zweiflern weitergehend entgegenkommen, so müßte man sagen: ,Die Wahrscheinlichkeit, daß es auch beim Menschen – wie bei der Materie – hinter der äußeren Erscheinungsform noch etwas gibt, ist zumindest um nichts geringer als jene des Gegenteils.'
Dem Grundgesetz kann nach wie vor entnommen werden, daß ,der Mensch als Einheit von Leib, Seele und Geist gesehen wird […]; der Mensch als physisch-biologische Einheit geschützt ist'.
Die Schwierigkeit besteht nun darin, auch aus wissenschaftlicher Sicht eine Betrachtungsperspektive zu akzeptieren, die mit den eigenen Mitteln nicht geprüft werden kann. Die Betrachtung der anderen, oben in den wörtlich wiedergegebenen Berichten angesprochenen, nicht sichtbaren Seite kann nämlich nicht mit dem Verstand, auf den die anerkannte Wissenschaft aufbaut, erfolgen. Dies findet darin seine Ursache, daß der Verstand und mit ihm die Wissenschaft etwas untersuchen soll, was nicht – wie er selbst – vergänglich ist.
Es bedarf also einer erweiterten Sicht der Dinge und Vorgänge. Die Empfindung des Geistes ist nötig, um den Ursprung aller sichtbaren und nicht sichtbaren Zusammenhänge überblicken und verstehen zu können. Dies kann auch mit der Bedeutung des Blutes für den Menschen begründet werden. Es braucht nur bedacht zu werden, daß das Blut erst mit Eintritt des Geistes im Fötus zu kreisen beginnt, während bei dem Erdentod, wenn der Geist den Körper verlassen hat, das Blut aufhört zu pulsieren und überhaupt aufhört zu sein. Dies wird in dem Werk 'Im Lichte der Wahrheit' bestätigt, wo es in dem Vortrag ,Das Blutgeheimnis' heißt: ,Das Blut […] ist also nur zwischen der Zeit des Eintrittes und des Austrittes des Geistes vorhanden, während der Geist sich in dem Körper befindet. Ja, man kann durch das Fehlen des Blutes feststellen, daß der Geist endgiltig seine Verbindung mit dem Erdenkörper gelöst hat, also der Tod eingetreten ist.'
Allein aus dieser Sicht müssen auch die Organtransplantationen betrachtet werden. Tatsächlich handelt es sich hier um Eingriffe in die persönliche Sphäre des Menschen, denen er wehrlos ausgeliefert ist, weil er sich – im Falle der sogenannten postmortalen Organentnahme – irdisch nicht mehr bemerkbar machen kann.“
Die Arbeit von Dr. Christoph von Winterfeldt ist unter dem Titel „Eine Bestandsaufnahme des Novellierungsbedarfs zum Transplantationsgesetz“ in gebundener Form im Handel (z. B. über „Amazon“) erhältlich.Mit einer bemerkenswert kritischen Stellungnahme zum Transplantationsgesetz läßt der Augsburger Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Dr. med. Christoph von Winterfeldt, aufhorchen. Im Rahmen einer „Masterarbeit“ zur Erlangung des Grades LL.M. im Studiengang „Medizinrecht“ (Dresden International University) kommt er unter anderem zu den folgenden Schlüssen:
• Voraussetzung für Organtransplantationen ist, daß der „Hirntod“ des Menschen als Todeszeitpunkt fixiert ist. Doch in der Festlegung des Hirntodes ging es „letztlich um Pragmatismus, dem der Aufrechterhaltung von Organtransplantationen“.
• Die Festlegung des Todeszeitpunktes des Menschen baut auf einer Hypothese auf, „die einem wissenschaftlichen Nachweis nicht zugänglich ist, und mit den Mitteln der anerkannten Wissenschaft läßt sich die Grenze des Verborgenen eben nicht zugänglich machen“.
• Juristisch wäre jedoch – im Hinblick auf das Transplantationsgesetz – „ein echter Beweis, daß der Tod eingetreten ist“, von Interesse. Diese Gewißheit „liegt aber gerade im Fall der postmortalen Organentnahme nicht vor, so daß folgernd im Ergebnis festzustellen ist, daß postmortale Organentnahmen unzulässig sind.“
Die Arbeit Dr. Winterfeldts enthält auch viele richtungweisende Gedanken zum Leben des Menschen sowie zum Sterbeprozeß, und er scheut sich nicht, in seine Betrachtungen Gegebenheiten miteinzubeziehen, die materialistisch geprägten Weltauffassungen üblicherweise „ein Dorn im Auge“ sind.
Ein Abschnitt seiner Arbeit befaßt sich mit Nahtoderfahrungen, wobei unter anderem folgender Bericht (hier auszugsweise) zitiert wird, der eine an einer Überdosis Rauschgift verstorbene junge Frau betrifft:
„In diesem schrecklichen Zustand bin ich gestorben. Meinen irdischen Körper war ich also los. Ich hatte ihn verbraucht, vollständig zerrüttet. Dann sezierte man ihn – nach meinem Tod, doch ich lebte ja noch! So wollte ich meinen Körper wieder haben. Man hantierte an mir herum, und nach einer Weile spürte ich, daß man mich in Stücke schnitt (sezierte). Ich schrie und wehrte mich, denn ich wollte meinen Körper wieder haben, um mein verzehrendes Verlangen stillen zu können. Ich brannte vor Begierde! Man zerschnitt jeden Nerv; man untersuchte mein Herz, den ganzen Körper von der Schulter herab bis zum Bein – immerzu ging es pick, pick, pick!“
In der Folge schreibt Dr. von Winterfeldt: „Selbst wenn man einigen dieser Berichte keinen Glauben schenken will, weil sie ihrerseits keinem Wahrheitsbeweis zugänglich sind, der den derzeit anerkannten wissenschaftlichen Methoden standhielte, so bleibt es jedoch dabei, daß es ebenfalls keinen anerkannten Beweis der Unrichtigkeit dieser Schilderungen geben wird. Steinpach [Anm.: Dr. Richard Steinpach, „Irrwege“, Verlag der Stiftung Gralsbotschaft, 1994] führt in diesem Zusammenhang aus, wollte man den Zweiflern weitergehend entgegenkommen, so müßte man sagen: ,Die Wahrscheinlichkeit, daß es auch beim Menschen – wie bei der Materie – hinter der äußeren Erscheinungsform noch etwas gibt, ist zumindest um nichts geringer als jene des Gegenteils.'
Dem Grundgesetz kann nach wie vor entnommen werden, daß ,der Mensch als Einheit von Leib, Seele und Geist gesehen wird […]; der Mensch als physisch-biologische Einheit geschützt ist'.
Die Schwierigkeit besteht nun darin, auch aus wissenschaftlicher Sicht eine Betrachtungsperspektive zu akzeptieren, die mit den eigenen Mitteln nicht geprüft werden kann. Die Betrachtung der anderen, oben in den wörtlich wiedergegebenen Berichten angesprochenen, nicht sichtbaren Seite kann nämlich nicht mit dem Verstand, auf den die anerkannte Wissenschaft aufbaut, erfolgen. Dies findet darin seine Ursache, daß der Verstand und mit ihm die Wissenschaft etwas untersuchen soll, was nicht – wie er selbst – vergänglich ist.
Es bedarf also einer erweiterten Sicht der Dinge und Vorgänge. Die Empfindung des Geistes ist nötig, um den Ursprung aller sichtbaren und nicht sichtbaren Zusammenhänge überblicken und verstehen zu können. Dies kann auch mit der Bedeutung des Blutes für den Menschen begründet werden. Es braucht nur bedacht zu werden, daß das Blut erst mit Eintritt des Geistes im Fötus zu kreisen beginnt, während bei dem Erdentod, wenn der Geist den Körper verlassen hat, das Blut aufhört zu pulsieren und überhaupt aufhört zu sein. Dies wird in dem Werk 'Im Lichte der Wahrheit' bestätigt, wo es in dem Vortrag ,Das Blutgeheimnis' heißt: ,Das Blut […] ist also nur zwischen der Zeit des Eintrittes und des Austrittes des Geistes vorhanden, während der Geist sich in dem Körper befindet. Ja, man kann durch das Fehlen des Blutes feststellen, daß der Geist endgiltig seine Verbindung mit dem Erdenkörper gelöst hat, also der Tod eingetreten ist.'
Allein aus dieser Sicht müssen auch die Organtransplantationen betrachtet werden. Tatsächlich handelt es sich hier um Eingriffe in die persönliche Sphäre des Menschen, denen er wehrlos ausgeliefert ist, weil er sich – im Falle der sogenannten postmortalen Organentnahme – irdisch nicht mehr bemerkbar machen kann.“
Autor: Werner Huemer
