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Schatten zwischen Mensch und Tier

Tierversuche, Massentierhaltung, Intensivmast: Die Schattenseiten im Verhältnis zwischen Mensch und Tier

Ein Beitrag von Hildegard Willms-Beyárd
Autor: Hildegard Willms-Beyárd
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Versetzen wir uns einmal in die Zeit 2000 Jahre vor Christi Geburt zurück, als die Ägypter glaubten, jeder Mensch würde nach seinem Dahinscheiden insbesondere danach beurteilt, wie er zeitlebens mit den Tieren umgegangen ist: Eine höhere Instanz entscheidet darüber, ob der Seele Zugang zum Himmel gewährt wird oder nicht. Mit Hilfe einer Waage werden ihre Taten gegeneinander aufgewogen. Wehe der dahingeschiedenen Seele, wenn die Waagschale des Bösen sich als übergewichtig erweisen sollte. Dann droht die ewige Verdammnis, aus der es kein Entkommen gibt.

Der Dahingeschiedene muß folgende Sätze sprechen: „Ich habe kein Tier mißhandelt. Ich habe kein Futter noch Kraut aus dem Munde des Viehs genommen. Ich habe dem saugenden Jungvieh nicht die Milch vom Munde geraubt. Ich habe die Gazelle nicht aufgeschreckt aus ihrem Lager. Ich habe nicht Fallen gestellt den Vögeln der Götter. Ich habe nicht weggetrieben die heiligen Herden.“ Bei jedem dieser Sätze wird sein Herz auf die Waagschale gelegt, die mit unerbittlicher Genauigkeit anzeigt, ob die Worte der Wahrheit entsprechen oder nicht.

Spinnen wir diese Vorstellung weiter, auf unsere heutige Zeit bezogen, dann ist klar: So, wie wir mit den Tieren umgehen, hätten wir keine guten Karten für den Eintritt in die Glückseligkeit.

Christian Morgenstern formulierte sehr treffend: „Weh den Menschen, wenn auch nur ein einziges Tier im Weltgericht sitzt.“ Auch hier wieder das Bild von einem Gericht; der Gedanke, daß wir für unseren Umgang mit Tieren zur Verantwortung gezogen werden, daß all das „zur Sprache kommt“, was in unserer heutigen Welt so selbstverständlich ist: qualvolle Tierversuche und Experimente im Namen der Wissenschaft, unwürdige Massentierhaltung und Tierquälerei in all den Variationen, die nur das menschliche Gehirn sich ausdenken kann.

Jeder weiß, in welche Richtung das Zünglein an der Waage ausschlagen würde, müßten wir uns jetzt in diesem Moment vor einem solchen Gericht verantworten.
Tierliebe

So oft hört man, daß jemand sagt,
wie gern er doch die Tiere mag,
hat Hund und Katz’ und Vögel lieb
und was es sonst
in Haus und Garten gibt.

Er schließt nicht in sein Credo ein
all die anderen Tiere
groß und klein;
so endet solche Tierlieb’ meist
bei denen, die er gern verspeist.

Tierliebe schließt sie alle ein,
meint nicht nur wenige allein –
in ihr sich unsere Achtung offenbart
auch für die unscheinbarste Art.

Hajo Mais
Tierversuche – ein umstrittenes Übel Wohl niemand, der Tiere als Mitgeschöpfe achtet, kann den Anblick von Qual und Schmerz ertragen, der sich hinter manchen Kulissen bietet. Die sanften Augen hilfloser Versuchs-, Mast- und Zuchttiere widerspiegeln oft lebenslanges Leid – Bilder, die den Betrachter noch lange verfolgen. Nach wie vor werden heute wehrlose Tiere, lebendige Geschöpfe, als Versuchsobjekte mißbraucht und verbraucht, obwohl Tierversuche äußerst umstritten sind, weil es alternative Testmethoden gibt.

Der Verein „Ärzte gegen Tierversuche“ kämpft gegen dieses Übel und beschreibt die erschütternden Tragödien, die sich unter Ausschluß der Öffentlichkeit abspielen. Hier ein Beispiel: „Über einem Bohrloch im Schädel werden den Tieren eine Kammer für Elektroden sowie ein Metallbolzen auf dem Kopf implantiert. Die Äffchen müssen jeden Tag mehrere Stunden in einem Primatenstuhl sitzen und Punkte und Zahlen auf einem Bildschirm erkennen; unter anderem erforscht man so das Zählvermögen der Tiere, gleichzeitig werden über die Elektroden ihre Hirnströme gemessen. Der Kopf ist während dieser Prozedur unbeweglich mit dem Metallbolzen an ein Gestell geschraubt. Läßt der Affe einen gedrückten Hebel im richtigen Moment los, erhält er über einen Schlauch im Mund etwas Saft. Außerhalb der Experimente gibt es nichts zu trinken. Für einen Tropfen Saft tun die durstigen Affen alles, was von ihnen verlangt wird. Das Leid dieser Tiere erstreckt sich über viele Jahre. Der Nutzen dieser Tortur ist für kranke Menschen gleich Null.“

Ein Großteil der Bevölkerung ist immer noch der festen Überzeugung, Tierversuche müßten sein und würden in jedem Fall nützliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der medizinischen Forschung bringen. Dem widerspricht die Vereinigung der Ärzte gegen Tierversuche, der inzwischen mehr als 300 Ärzte angehören, vehement. Die Ergebnisse von Tierversuchen seien auf Menschen kaum zu übertragen und würden oft falsche Sicherheit vortäuschen. Erinnert sei nur an die Pharmaskandale, als Medikamente, die zuvor an Tieren getestet worden waren, vom Markt genommen werden mußten, weil die Wirkung im menschlichen Organismus eine ganz andere war. Man schätzt, daß allein in Deutschland pro Jahr etwa 60.000 Menschen an den Nebenwirkungen von Arzneien sterben, die allesamt in langen Versuchsreihen an Tieren ausprobiert und für gut befunden wurden.
Das „Optimum“ aus den Tieren herausholen Die Kapitel „Massentierhaltung“ und „Intensivmast“ bieten ebenso unrühmliche Fakten im Hinblick auf unseren Umgang mit Tieren. Die Zuchtverbesserungen haben meist nur Höchstleistungen im Ertrag und optimale Fleischmengen zum Ziel. Aus Nutztieren macht man krankheitsanfällige und medikamentenabhängige „Produktionsmaschinen“, die auf engstem Raum unter unwürdigen Bedingungen funktionieren müssen.

In einem Text des engagierten Wiener „Vereins gegen Tierfabriken“ (VGT) heißt es: „Weil es […] so praktisch ist, stehen die Zuchtsauen in Reih und Glied in gerade körpergroßen metallenen Einzelständen. Ein Platzangebot von knapp der Größe einer Sau auf einem kalten, kotverschmierten Betonboden, unterbrochen durch Spalten, damit der Kot durchfällt. Einzige Abwechslung sind Aufstehen und Niederlegen, aber selbst das überlegen sich die gestreßten Tiere, denn auf diesen Böden tut es weh: Klauen und Gelenke sind oft entzündet oder offen, die Exkremente haben die Haut wund gemacht. So sieht man in diesen Stallungen die Tiere häufig auf den Hinterschenkeln sitzen, mit gesenktem Kopf und die Augen halb oder ganz geschlossen: sie ,trauern‘, wie dieses Krankheitszeichen von den Verhaltensforschern bezeichnenderweise genannt wird.“

Kaum ein Tier, das für die Nahrungsmittelproduktion sein Dasein fristet, erreicht auch nur ein Sechstel seiner natürlichen Lebenserwartung, denn unser Gaumen bevorzugt junges Fleisch. Schweine leben in Freiheit etwa 15 Jahre, in der Fleischmast gerade mal sechs Monate. Eine Milchkuh ist schnell „ausgepowert“ und wird geschlachtet, wogegen sie unter anderen Bedingungen 30 Jahre leben könnte. Alles dreht sich darum, das „Optimum“ aus den Tieren herauszuholen. 2001 wurde die „Rekordkuh Jana“ gefeiert. Sie lieferte innerhalb von 305 Tagen 19.000 Liter Milch.

Ein Fleischrind wird im allgemeinen höchstens zwei Jahre alt, oft auch nur wenige Monate, bevor es ins Schlachthaus transportiert wird; vom kurzen Leben der Kälber – Tierkinder noch – ganz zu schweigen.

Dem Geflügel geht es meist nicht besser. Das Ziel der Intensivmästerei ist es, die Hühner in wenigen Monaten schlachtreif zu machen. Aufgrund der qualvollen Enge, in der sie leben müssen, sterben pro Jahr etwa 12 Millionen Tiere schon während des Mästens. Es bedarf keiner allzu großen Phantasie sich vorzustellen, wie es um die Lebensqualität dieser bedauernswerten Geschöpfe bestellt war. Keiner sieht dem feingewürzten, braunkrustigen Grillhähnchen aus dem Sonderangebot an, wie hoch der „Preis“ war, den das Tier zu zahlen hatte.

Wir Menschen haben zur Tierwelt einen seltsamen, ambivalenten Bezug: die einen lieben wir und pflegen sie manchmal fast abgöttisch, die anderen mögen wir vor allem dann, wenn sie gebraten, gegrillt, gedünstet oder gekocht, in Suppen, Aspik, in Scheiben oder Stücke geschnitten auf dem Teller liegen. Auch wenn wir heute längst wissen, daß wir kein Fleisch essen müßten, um gesund zu bleiben. Wir essen es nicht, weil wir es brauchen, sondern weil es so gut schmeckt und weil wir es so gewohnt sind.

Prof. Dr. theol. Erich Gräßer, Ordinarius für Neues Testament an der Universität Bonn, sagt zum Thema Massentierhaltung: „Was wir heute erleben, ist ein mit dem Rechenstift ausgeklügeltes schreckliches Höllenspiel, in dem wir unsere Nutztiere in der Massentierhaltung zu Tiermaschinen herabstufen. Die Übermenge an Eiern, Fleisch und Butter, die die westlichen Wohlstandsgesellschaften auf diese Weise produzieren, ist mit menschenunwürdiger Tierquälerei bezahlt. Gegenüber dieser überall straflos praktizierten Ungeheuerlichkeit liest sich Albert Schweitzers ‚Ethik der Ehrfurcht vor dem Leben‘ wie eine Botschaft von einem anderen Stern. Und eine Kirche, die zu dem allem schweigt, erklärt damit den Bankrott ihrer Barmherzigkeitspredigt!“
Unser Recht „in Sachen Tiere“ Obwohl der Tierschutz mittlerweile als Staatsziel im Deutschen Grundgesetz verankert ist, galten Tiere lange Zeit juristisch gesehen als Sache. Die Schlußfolgerung, daß Tiere keine Menschen sind und deshalb als Sachen zu bewerten seien, stammte noch aus dem alten römischen Recht und hatte bis hinein in unsere Tage fatale Auswirkungen. Dank des unermüdlichen Einsatzes der Tierschutzverbände heißt es seit 1990 im BGB unter § 90a immerhin, daß Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze zu schützen sind. Auch Frankreich, die Schweiz und Österreich schlossen sich dieser Gesetzesänderung an, die die Tiere vom reinen Objektstatus befreite. Seither nehmen Tiere eine Rechtsstellung zwischen Personen und Sachen ein.

Nun sollte man meinen, daß mit dieser Gesetzesänderung endlich vollinhaltlich der Tatsache Rechnung getragen wurde, daß Tiere leidensfähige Lebewesen seien – im Gegensatz zu Sachen und Objekten, die für jeden normal denkenden Menschen aus lebloser Materie bestehen. Aber der Gesetzgeber schränkt ein: „Auch wenn Tiere keine Sachen sind, sind die für Sachen geltenden Vorschriften anzuwenden.“

Daher ist es notwendig, in weiteren Gesetzen und Verordnungen – etwa zum Tiertransport – Regelungen zu erarbeiten, die auf die Tatsache Rücksicht nehmen, daß Tiere bewußte Lebewesen mit bestimmten Bedürfnissen sind.

Der Tierschutz ist und bleibt ein brisantes gesellschaftspolitisches Thema. Denn im Grunde widersprechen die Massentierhaltung und die Tierversuche dem ethischen Anspruch einer humanen Gesellschaft. Solange wir Tiere nicht vorbehaltlos als fühlende Geschöpfe behandeln und solange wir es als legitim ansehen, daß sie für uns leiden und sterben, gibt es Handlungsbedarf.

Dr. jur. Eisenhart von Loeper, Ehrenmitglied und ehemaliger Vorsitzender des „Bundesverbandes Menschen für Tierrechte“, bringt es auf den Punkt: „Die beschämende Schieflage zu Lasten der Tiere beruht darauf, daß ihnen die vom Grundgesetz gewollte Teilhabe am Recht verweigert wird.“

Verstößt jemand heute gegen die Vorschriften, die den Umgang mit den Tieren regeln sollen, wird dies in der Rechtsprechung meist nur als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt. Eine Straftat liegt dem Gesetz nach lediglich vor, „wenn ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund getötet wird oder einem Wirbeltier aus Rohheit erhebliche, länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zugefügt werden.“

Wie man „Rohheit“ definiert, bleibt Ermessensfrage. Tierschutzverbände wissen nur zu genau, daß es in der Realität schwer nachzuweisen ist, daß Tiere „aus Rohheit“ vernachlässigt, gequält oder getötet werden. Eine Strafverfolgung kann natürlich auch an der Auslegung scheitern, was denn ein „vernünftiger Grund zu töten“ ist. Ist Pelzmode ein vernünftiger Grund? Profitstreben? Forschung aus Neugier? Kann man trotz Gedanken- oder Gefühllosigkeit vernünftig handeln?

Tiere sind nicht in der Lage, ihre Interessen selbst zu vertreten oder einen Juristen zu beauftragen, der in ihrem Sinn für Recht und Ordnung sorgt. So sind es in der Regel die Veterinärämter, die für die Überwachung landwirtschaftlicher und gewerblicher Tierhaltung sowie auch die der Institute, der Labore oder der Industrie zuständig sind.

Besteht der Verdacht, daß Tiere vernachlässigt und gequält werden, sind sie die erste Anlaufstelle. So werden die Belange der Tiere ausschließlich von staatlichen Untersuchungsbehörden wahrgenommen, was jedoch, auch wenn es erfahrungsgemäß sehr engagierte Amtstierärztinnen und Amtstierärzte gibt, aus tierschützerischer Sicht nicht immer genügt. Denn oft läßt die personelle Unterbesetzung der Ämter Tierschutz im erforderlichen Ausmaß nicht zu.

Die „Stiftung für das Tier im Recht“ formuliert eine klare Forderung: „Die Bestimmungen des Tierschutzrechtes basieren auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Aus der Sicht des Tierschutzes stellen sie aber lediglich Minimalanforderungen und noch längst keine optimalen Vorgaben für den Umgang mit Tieren dar. Wer sich nicht einmal an diese Minimalforderungen hält und Tiere gesetzeswidrig behandelt, gehört hierfür angemessen bestraft.“

Im Schweizer Kanton Zürich gibt es inzwischen einen engagierten, auf das Tierschutzrecht spezialisierten Tieranwalt, der vor Gericht die Interessen der Tiere vertritt. Das hat Vorbildcharakter und läßt hoffen, daß dieses einzigartige Beispiel Schule macht. Noch in diesem Jahr entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Einführung von Tierschutzanwälten in der gesamten Schweiz.

Auch in Österreich sahen Tierschutzverbände aufgrund des unbefriedigenden Umgangs mit den Tieren die dringende Notwendigkeit, eine ähnliche Institution einzurichten. So gibt es hier nun „Tierschutzombudsstellen“, die als weisungsungebundene und unabhängige Einrichtungen anwaltschaftlich Tierschutzinteressen vertreten.

In Deutschland hat Bremen im Herbst 2007 beispielgebend die „Tierschutz-Verbandsklage“ eingeführt und ermöglicht damit anerkannten Tierschutzverbänden, stellvertretend für die Tiere vor Gericht zu klagen. 2009 haben sich auch die Parteien im Saarland für die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ausgesprochen.